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Was muss ich über das Arbeitszeugnis wissen?

Veröffentlicht am 12.05.2022 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
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Arbeitgeber in der Schweiz sind per Gesetz verpflichtet, nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis auszustellen, das der Wahrheit entspricht. Es gibt Auskunft über die Dauer und die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen, die Funktion und das Verhalten des Arbeitnehmers. Welche Angaben im Arbeitszeugnis zwingend sind, und was Sie tun können, wenn es negative Aussagen enthält, das und mehr erfahren Sie hier!
Welche Angaben in einem Arbeitszeugnis zwingend sind

Ein Arbeitszeugnis muss bestimmte Angaben enthalten. Dazu gehören
  • der Titel "Arbeitszeugnis"
  • Vor- und Nachname des Arbeitsnehmers, sein Geburtsdatum sowie der Geburtsort beziehungsweise die Staatsangehörigkeit.
  • Name und Anschrift des ehemaligen Arbeitgebers sowie die Unterschrift des Personalchefs beziehungsweise des direkten Vorgesetzten und das Datum der Ausstellung
  • Beschreibung der Funktion beziehungsweise der ausgeübten Position
  • Auflistung der wichtigsten Tätigkeiten und gegebenenfalls spezieller Projekte
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Qualitative Bewertung der erbrachten Leistungen
  • Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Vorgesetzten und Kunden
  • Gegebenenfalls Grund für die Ausstellung des Zeugnisses, zum Beispiel Befristung des Arbeitsvertrages oder Kündigung durch den Arbeitnehmer
  • Danksagung sowie gute Wünsche für die Zukunft

Laut Gesetz müssen die Angaben in einem Arbeitszeugnis wahrheitsgemäss sein. Selbst Codierungen sind heutzutage unzulässig. Dabei handelt es sich um eine Art Geheimsprache, bei der positive Formulierungen eigentlich negativ gemeint sind. Beispiele sind:
  • Er oder sie "bemühte" sich, was gleichbedeutend mit ungenügender Leistung ist.
  • Er oder sie war sehr "kommunikativ", was ausdrücken soll, dass die betreffende Person zu viel geschwatzt hat.

Sofern Ihr Arbeitszeugnis solche oder ähnliche Aussagen enthält, sollten Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber bitten, diese Formulierungen zu ändern.

Schlechtes Arbeitszeugnis - was tun?

Sind Sie nicht mit dem Inhalt des Arbeitszeugnisses einverstanden, müssen Sie das nicht einfach akzeptieren. Das gilt auch vor dem Hintergrund, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist, wahrheitsgemäss Auskunft über die Qualität und Quantität Ihrer Arbeitsleistung zu berichten.

Umgekehrt dürfen grobe Versäumnisse Ihrerseits im Arbeitszeugnis nicht verschwiegen werden. Beispielhaft sind mehrfache Fehlleistungen, die dem Unternehmen in irgendeiner Form geschadet haben.

Möchten Sie gegen ein Arbeitszeugnis vorgehen, fertigen Sie zunächst eine Kopie Ihres Zeugnisses an, und markieren Sie die Stellen, von denen Sie glauben, dass sie wahrheitswidrig sind. Gleiches gilt, wenn Sie der Meinung sind, dass wichtige Informationen in Bezug auf die von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten oder Arbeitsleistungen fehlen.

Gleichen Sie Ihr Zeugnis mit einem oder mehreren Musterzeugnissen ab, um Unterschiede herauszuarbeiten. Nach einer sorgfältigen Prüfung können Sie Ihrem ehemaligen Arbeitgeber Änderungsvorschläge unterbreiten und Formulierungen vorschlagen. Listen Sie die von Ihnen ausgeführten Tätigkeiten auf und fordern Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber dazu auf, das Arbeitszeugnis entsprechend zu ergänzen beziehungsweise zu korrigieren.

Wenn eine ausserprozessuale Lösung scheitert

Verweigert Ihr ehemaliger Arbeitgeber eine vorprozessuale Regelung, können Sie den Anspruch auf Änderung oder Ausstellen eines Arbeitszeugnisses prozessual durchsetzen. Möglich ist das mit einer Zeugnisklage, die jedoch das letzte Mittel sein sollte - aus zwei Gründen: Erstens sind Sie als Arbeitnehmer an einer schnellen Lösung interessiert. Schliesslich brauchen sie das Arbeitszeugnis für Ihren weiteren beruflichen Lebensweg. Dieser Wunsch steht im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, das erfahrungsgemäss langwierig ist.

Zweitens enden Zeugnisstreitigkeiten regelmässig mit einem Vergleich. Das bedeutet, dass einige Änderungen vorgenommen werden, zwischen den Zeilen jedoch die angespannte Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer spürbar ist. Deshalb sollten Sie einer einvernehmlichen, aussergerichtlichen Lösung den Vorzug geben.