Welches Konfliktpotenzial birgt eine verspätete Urlaubsrückkehr?
Veröffentlicht am 12.10.2023 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
Gerade beim Thema Urlaub gibt es Bereiche, die sehr komplex sind und in der Öffentlichkeit selten
diskutiert werden. Was bedeutet es beispielsweise, wenn Sie nicht rechtzeitig - aus welchen Gründen auch immer - aus dem Urlaub zum Arbeitsplatz zurückkehren?
Vier Wochen Urlaub sind in der Schweiz Mindeststandard
Hier ist es sinnvoll, zunächst einen Blick auf die gesetzlichen Regelungen zu werfen. Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von vier Wochen, bis zum 20. Geburtstag gibt es sogar einen Anspruch von fünf Wochen. Diese Zeiträume sind Mindestanforderungen - das bedeutet, dass es jedem Arbeitgeber frei steht, den Mitarbeitenden im Unternehmen deutlich mehr Urlaubstage zu gewähren.
Teilweise ist die Anzahl der Urlaubstage an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gekoppelt. Wichtig dabei ist, dass Arbeitnehmer mindestens zwei Wochen Erholungsurlaub am Stück nehmen. Es ist also nicht erlaubt, dass ein Arbeitnehmer immer nur einzelne Tage oder Wochen frei bekommt. Der Grund für diese Regelung ist der Schutz der Arbeitnehmer - erst nach einem längeren, zusammenhängenden Zeitraum der Ruhe stellt sich eine nachhaltige Regeneration ein.
Letzten Endes geht es um die Gesundheit der Beschäftigten - was schlussendlich auch den Betrieben selbst zugute kommt. Denn nur gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Lage, auch langfristig eine gute Arbeitsleistung zu liefern. Doch was bedeutet es, wenn der verdiente Jahresurlaub nicht ordnungsgemäss endet, sondern durch unvorhergesehene Umstände eine rechtzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht möglich ist?
Vielfältige Konsequenzen durch eine verhinderte Rückkehr aus dem Urlaub
Hier muss unterschieden werden, ob die Gründe in der Person des Arbeitnehmers liegen oder durch sogenannte höhere Umstände verursacht wurden. Stellen Sie sich vor, Sie verbringen in einer Region Ihre Ferien, in dem ein schweres Unwetter mit Dauerregen die Anfahrt zum Flughafen unmöglich macht. Das ist ein Szenario, bei dem Sie keine Lohnfortzahlung erwarten können.
Hüten Sie hingegen aufgrund eines schweren Infekts das Bett und können aufgrund hohen Fiebers die Reise weder geniessen noch sich erholen, liegt ein Umstand vor, der in Ihrer Person - also Ihrer Erkrankung - begründet ist. Sofern Sie Ihrem Arbeitgeber ein Attest vorlegen, das Ihre Ferienunfähigkeit bescheinigt, dürfen Sie die verpassten Ferientage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Wichtig zu wissen: Man unterscheidet hierbei zwischen einer Ferienunfähigkeit und einer Arbeitsunfähigkeit. Sie sollten also darauf achten, dass attestiert wird, dass Sie sich in Ihrem
Urlaub nicht erholen können und diesen deswegen nachholen müssen. Eine längere Phase der Regeneration ist nämlich auch aus Arbeitgebersicht von Bedeutung. Die Gefahr, die Gesundheit nachhaltig zu schädigen, ist nämlich ansonsten gegeben.
Eine transparente Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist anzuraten
Wie in anderen Bereichen des Arbeitslebens ist auch bei einer verhinderten Urlaubsrückkehr eine
offene und transparente Kommunikation sinnvoll. So ist Ihnen als Arbeitnehmer anzuraten, dass Sie möglichst frühzeitig kommunizieren, mit wie viel Verspätung die Arbeitsstelle aufgesucht werden kann und wodurch die Verhinderung genau begründet ist.